Vertragsabschluss Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. In der Regel kommt der Vertrag durch eine Reservationsbestätigung oder durch die vorbehaltlose Annahme einer Offerte des Unterkunft durch den Gast zustande. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Unterkunft selbst erbracht werden, so handelt die Unterkunft lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat abgerechnet. Preise, Anzahlung, Rechnungsstellung Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss (Reservationsbestätigung) und sind in Schweizer Franken. Ohne anders lautende Vereinbarung verstehen sich die Preise inkl. Frühstück und Kurtaxen. Je nach Umfang der Buchung ist vom Gast eine Vorauszahlung oder eine Garantie mittels Kreditkarte zu leisten. Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen, ansonsten kann die Unterkunft frei über die Zimmer verfügen. Die Rechnung ist – wenn nichts anderes vereinbart wurde - spätestens bei der Abreise durch den Gast zu begleichen. Als Zahlungsmittel akzeptiert die Unterkunft Kreditkarten (Mastercard, VISA und American Express), Debitkarten (Maestro-Card, V-Pay und Postcard). Rechnungendie Unterkunft ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.Die Unterkunft ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit in Rechnung zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Unterkunft berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % der Rechnungssumme zu verlangen. Der Unterkunft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und Taxen ein. Eine Anpassung von vereinbarten Preisen auf Grund sich ändernder Ansätze der gesetzlichen Taxen bleibt der Unterkunft vorbehalten. Annullationsbestimmungen Rücktritt des Gastes Beansprucht ein Gast bestellte Zimmer später als vereinbart, überhaupt nicht, oder gibt er sie vorzeitig auf, gelten folgende Annullationsbestimmungen für die Wintersaison: bis 7 Tage vor Anreise: keine Annullationsgebühren ab 6 Tage vor Anreise: 100% vom Arrangement für die Hochsaison (Ende Januar - Anfang März) gelten folgende spezielle Annullationsbestimmungen: bis 21 Tage vor Anreise: keine Annullationsgebühren ab 20 Tagen vor Anreise: 100% vom Arrangement ausgenommen sind speziell aufgeführte Annullationsbedingungen in unseren schriftlichen Bestätigungen, z.B. über Weihnachten / Neujahr während der Sommersaison bis 4 Tage vor Anreise keine Annullationsgebühren ab 3 Tage oder weniger vor Anreise 100% vom Arrangement Massgebend für die Berechnung der Annullationsgebühren ist das Eintreffen der Annullation bei der Unterkunft. das Yellow Inn behält sich das Recht vor, die Annullationsbedingungen je nach Umfang der Buchung individuell anzupassen; dies wird in der Bestätigung (Vertrag) vermerkt. Eine Aufhebung/Änderung der Annullationsfristen durch den Gast ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Unterkunft möglich. Die Unterkunft hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer an die Annullationskosten anzurechnen. Rücktritt der Unterkunft Zimmer dürfen nur zum Zweck der Übernachtungen benützt werden. Die Unterkunft ist berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne weitere Ankündigung aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist oder das Zimmer nicht vertragsgemäss genutzt wird. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Unterkunft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Unterkunft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vonder Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - die Unterkunft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Unterkunft gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt der Unterkunft entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Falls die Unterkunft seiner Leistungspflicht auf Grund einer Überbuchung nicht nachkommen kann, hat es dem Gast einen gleichwertigen Ersatz in einem Hotel anzubieten. Gästezimmer Anreise- / Abreisezeiten Die Mietzimmer sind ab 15.00 Uhr bezugsbereit und stehen am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung des Gastes. Bei vorzeitiger Anreise oder späterer Abreise kann in Absprache mit der Unterkunft das Zimmer auch früher, frühstens ab 15.00 bezogen oder später verlassen werden. Wird das Zimmer durch den Gast ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, kann die Unterkunft bis 12.00 Uhr 50 % des Listenzimmerpreises in Rechnung stellen, ab 13.00 Uhr 100 %. Haftung der Unterkunft. Fundgegenstände werden maximal 2 Wochen aufbewahrt, danach kostenpflichtig entsorgt. Die Unterkunft haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Für Leistungen von Subunternehmen innerhalb der Unterkunft, übernimmt das Yellow Inn keine Haftung. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen der Unterkunft nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Yellow Inn unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Alle Ansprüche gegen dasYellow Inn verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Reservationsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch den Kunden akzeptiert der Kunde die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien St. Gallen in der Schweiz.